Wir unterstützen die Vermögensinhaber kompetent bei der Planung und Umsetzung des Konzeptes des Vermögensübergangs auf die nächste Generation. Dabei verfolgen wir den ganzheitlichen Ansatz des Estate Plannings.
Estate Planning erfolgt interdisziplinär (unter der Anwendung der Betriebswirtschaftslehre, des Familien-, Sachen-, Gesellschafts-, Wertpapier-, Versicherungs-, Immobilien- und Steuerrechts) zur Regelung aller geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten des Vermögensinhabers im nationalen und internationalen Kontext. Bei rechtlichen und/oder steuerlichen Fragen unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt und/oder Notar.